Wenn Sie in einem Strafverfahren keinen Anwalt benennen, wird Ihnen in bestimmten Fällen vom Gericht ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Sie haben dann das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst zu bestimmen. Das Gericht muss Ihnen Gelegenheit geben, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen.
MACHEN SIE HIERVON GEBRAUCH!
Lassen Sie die Frist des Gerichts, einen Verteidiger selbst zu benennen, nicht verstreichen. Wählt das Gericht erstmal einen Pflichtverteidiger für Sie aus, ist danach ein Wechsel nur noch selten möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ich Sie als Pflichtverteidiger vertreten. Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, damit wir gemeinsam besprechen, ob eine Vertretung durch mich als Pflichtverteidiger in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Bevor Sie mich als Pflichtverteidiger benennen, nehmen Sie bitte erst mit mir Kontakt auf:
Tel. 0152 29687217
BARIS GÜLTEKIN
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Für Sie. In Essen, im Ruhrgebiet und bundesweit.
Setzen Sie ausschließlich auf die beste Verteidigung.
„durchsetzungsstark, bissig, langer Atem, zuverlässig, loyal, vertrauenswürdig, unkompliziert und vor allem erfolgreich“