Bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern neigt man schnell dazu, die Angelegenheit mit einer Zahlung als erledigt zu betrachten. Dabei gibt es zahlreiche Ansatzpunkte für begründete Einsprüche, die vielfach zum Erfolg führen. Oder Sie möchten einfach nur Zeit gewinnen, um z.B. ein Fahrverbot erst während Ihres nächsten Urlaubs einer Erledigung zuzuführen.
Meine Empfehlung: den Fall prüfen lassen, angemessen reagieren und gemeinsam alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, die u. U. rückwirkend in Kraft tritt, soweit der Tattag nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Wir vertreten Sie bei Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldverfahren:
- bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstoß
- bei Handynutzung am Steuer und Abstandsmessungen
- Abwehr von möglichen Fahrverboten
- Probezeit, Aufbauseminar
- Punkteabbau
- allgemeines Ordnungswidrigkeitenrecht, z. b. Gewerbeordnungswidrigkeit, Jugendschutzgesetz (auch Verstösse gegen das Infektionsschutzgesetz)
BARIS GÜLTEKIN
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Für Sie. In Essen, im Ruhrgebiet und bundesweit.
Setzen Sie ausschließlich auf die beste Verteidigung.
„durchsetzungsstark, bissig, langer Atem, zuverlässig, loyal, vertrauenswürdig, unkompliziert und vor allem erfolgreich“